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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 62

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
62 Die deutsche Kaiserzeit 919 —1260. mußte die letzte Feste der Christen im heiligen Lande, Akkon, geräumt werden. Die geistlickikn Auch die geistlichen Ritterorden mußten nun das Feld ihrer Tätig-' feit anderswohin verlegen. Der deutsche Orden hatte schon vorher die Eroberung Preußens begonnen; der Sitz des Ordensmeisters wurde die hochragende Marienburg an der Nogat. Der Johanniterorden siedelte zuerst nach der Insel Rhodus, später, als ihn der türfische Sultan Suleiman in der Reformationszeit von dort vertrieb, nach Malta über. Dort hat der Orden geherrscht, bis Napoleon auf seiner Fahrt nach Ägypten die Insel besetzte. Der Tempelorden fand ein frühes Ende. Er reizte durch seinen Reichtum die Habgier des Königs Philipp des Schönen von Franf-retch; von diesem gedrängt, hob zu Beginn des vierzehnten Jahrhunderts der Papst den Orden auf. Deittschland im dreizehnten Jahrhundert. Das Lehns- z 8 67. Das Rittertum. In jenen Jahrhunderten beherrschten das tücf Clt Lehnswesen und das Rittertum bei den Nationen des Abendlandes alle Verhältnisse des Lebens. Das Lehnswesen bestand, wie wir wissen, darin, daß Grundstücke, Grafschaften, Rechte jeder Art von dem obersten Lehnsherrn, dem König, den Belehnten gegen einen Eid der Treue und des Gehorsams verliehen wurden. Zunächst galt die Belehnung nur für die Person des Belehnten; aber im Laufe der Zeit war die Anschauung allgemein geworden, daß die Lehen zu erblichem Besitz verliehen würden. Der Belehnte sonnte die Lehen wieder an andere verleihen. Der Lehnseid verpflichtete vor allem dazu, dem Lehnsherrn im Kampfe bewaffnet, beritten und mit einem reisigen Gefolge beizustehen. Also konnten nur Ritter belehnt werden. Diese bildeten jetzt die Heere; die Bauern, die zur Zeit Karls des Großen so schwer unter der Last der Wehrpflicht gelitten hatten, wurden jetzt nur in Notfällen, zur Landesverteidigung, aufgeboten. Es war eine scharfe Scheidung der Nation in einen Wehr st and, welcher herrschte, und einen Nährstand, welcher beherrscht wurde, eingetreten. Der ritterliche Dieser ritterliche Berufsstand bildete den Adel der Nation; damals Sl6ei" saniert die Geschlechtsnamen und die Wappen auf. Die Kreuzzüge, in denen deutsche neben französischen, italienischen, englischen Rittern fochten, hatten bewirkt, daß sich die Ritter der gesamten abendländischen Christenheit als eine große Genossenschaft mit bestimmten Bräuchen und Sitten und mit Ritterliche gemeinsamen Pflichten fühlen lernten. Auch eine besondere ritterliche Er-wun8-sie^ung 6iibete au§ Wer eines Ritters Sohn war und sich dem

3. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. III

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Vorwort. Das vorliegende Lehrbuch ist eine Bearbeitung der beiden ersten Bände meines „Lehrbuchs der Geschichte für höhere Lehranstalten". Doch ist der Stoff hier und da vermindert, vielerlei für Mädchenschulen entbehrliche Einzelheiten sind fortgelassen, die Darstellung verwickelter politischer und strategischer Verhältnisse beschränkt, das Kulturgeschichtliche hier und da noch vermehrt, das persönliche Element durch Schilderung bedeutender Frauengestalten verstärkt worden. Im allgemeinen hat sicherlich der geschichtliche Unterricht auf höheren Mädchenschulen dieselben Aufgaben wie auf höheren Knabenschulen: einerseits zu geschichtlichem Verständnis und geschichtlichem Sinn überhaupt den ersten Grund zu legen, andrerseits im besonderen in die Geschichte der Staaten und Nationen, vor allem unsers Staates und unsrer Nation einzuführen, ein erstes politisches Verständnis heranzubilden und zugleich das nationale Empfinden zu pflegen und zu kräftigen. Gewiß ist dabei jede Übersättigung mit Stoff zu vermeiden; es kommt darauf an, die großen Linien der Entwickelung klar hervortreten zu lassen, die Hauptsachen scharf zu charakterisieren und lebensvoll zu schildern und Nebenpfade zu vermeiden. Das Kulturgeschichtliche ferner muß zu seinem Rechte kommen; durch Vorführung geeigneter Einzelzüge aus dem Kulturleben der verschiedenen Zeitalter muß dafür gesorgt werden, daß die Schülerinnen ein Bild bekommen, daß ihre Phantasie angeregt, ihr Anschauungsbedürfnis befriedigt wird. Andrerseits ist zu bedenken, daß ein Übermaß von Stoff hier ebenso schädlich ist wie auf dem Gebiet der politischen Geschichte. Die Menge der kulturgeschichtlichen Einzelheiten darf nicht verwirrend wirken; was über Verfassung, Verwaltung, Volksleben, Sitte, geistiges Leben geboten wird, muß möglichst zu abgeschlossenen Bildern vereinigt werden; der Unterricht muß sich zu bescheiden wissen und die Gefahr des Encyklopädischen, die dieses Unterrichtsfach mehr als andere bedroht, zu vermeiden suchen.

4. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 42

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
42 Die deutsche Kailerzeit 919 — 1260. auf die Geistlichkeit beschränkt. Neben den mönchischen Geschichtschreibern jener Zeit ist auch eine Dichterin zu nennen, die Nonne Hrotswitha zu Gandersheim. Sie besang Kaiser Otto den Großen in einem lateinischen Heldengedicht und schrieb lateinische Dramen religiösen Inhalts. Daß hier und da auch weltliche vornehme Frauen nach höherer Bildung strebten, kann das Beispiel der Herzogin Hadwig von Schwaben beweisen, die auf dem Hohentwiel mit dem jungen St. Galler Mönch Eckehard den Vergil las. 2. Die Zeit der fränkischen (salischen) Kaiser. 1024—1125. Koma» Ii. 1024-103». § 44. Mit Kaiser Heinrich Ii. war „des sächsischen Geschlechtes letzter Königswahl. Zweig" gestorben. Da versammelten sich der Adel und die Bischöfe aller deutschen Stämme mit ihren Mannen, dazu viele Freie in der Ebene des Rheins oberhalb Mainz zur Königswahl. Zwei Vettern, beide Konrad genannt, beide Urenkel Konrads des Roten, des Schwiegersohnes Ottos des Großen, und daher in weiblicher Linie mit den Ottonen verwandt, schienen der Krone am würdigsten; auf den älteren von beiden fiel die Wahl. Er war ein Herrscher von ungewöhnlicher Tatkraft, gerecht, aber stolz, von unbeugsamem Willen; er wurde einer der mächtigsten deutschen Könige. Zuerst trat er eine Reise durch das Reich, den Königsritt, an und erhielt überall die Huldigung. Dann zog er über die Alpen und wurde in Rom zum Kaiser gekrönt. Mächtig herrschte Konrad in Staat und Kirche. Bischöfe und Äbte ernannte er selbst und pflegte von den Ernannten eine Steuer zu erheben, ein Verfahren, das die Kirche in der Folgezeit als Simonie, d. h. als Verkauf geistlicher Ämter brandmarkte. Erwerbung Konrad hat die deutsche Herrschaft über Burgund ausgedehnt, dessen Burgunds, letztem König Rudolf ihn zum Erben eingesetzt hatte. Damals wurde die Schweiz, die bis dahin zu Burgund gerechnet wurde, dem Reiche angeschlossen: über die Rhonelande dagegen haben die deutschen Könige nie eine tatsächliche Gewalt ausgeübt. Um Burgund entstand ein Streit zwischen Ernst von Konrad und seinem Stiefsohn Herzog Ernst von Schwaben, der als Schwaben. Adolfs nähere Ansprüche auf dieses Land zu haben behauptete. Ernst erhob sich, mußte sich aber unterwerfen und wurde als Gefangener

5. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 78

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
78 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519. ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft. Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten. Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.

6. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 80

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519. Hafenstraße noch heute den Namen deutsche Brücke trägt, in London, wo sich die deutschen Kaufleute im Stahlhof zusammenfanden, ihre Speicher und Kontore hatten und sich selbst Recht sprachen. Damals lag der gesamte Großhandel von der Newa bis zur Themse und Schelde in deutschen Händen. Niedergang Es ist begreiflich, daß sich die nordischen Völker gegen eine solche Macht er 1 ' der Hanse auflehnten und sie von sich abzuschütteln suchten. Aber erst seit dem Ende des Mittelalters nahm die Bedeutung des Bundes ab. Damals begannen die nordischen Staaten, vor allen England, innerlich zu erstarken. Für den Bestand der Hanse war ferner der Umstand schädlich, daß eine Reihe von Städten, so z. B. Berlin-Kölln, von ihren Landesherren gezwungen wurden, aus dem Bunde auszutreteu. Dazu kam, daß ihr der starke Schutz des deutschen Königs fehlte; denn die Könige jener Zeit waren entweder zu ohnmächtig oder zu sehr mit ihren eigenen Interessen beschäftigt, als daß sie für das Gedeihen des deutschen Handels Sinn gehabt hätten. So ist es gekommen, daß die Hanse, obwohl sie noch lange fortbestand, immer machtloser wurde. Selbst der Ostseehandel kam in späteren Jahrhunderten in die Hände der Holländer und Engländer; noch viel weniger konnten die deutschen Kaufleute daran denken, sich an dem Handel nach Amerika und Indien zu beteiligen, wo andere Völker damals Kolonien gründeten und reichen Gewinn ernteten. § 83. Der Staat des deutschen Ritterordens. Zu einer Zeit, wo im übrigen der Ritterstand im Verfall begriffen war, hat der deutsche Ritterorden einen Staat aufgerichtet, der ein Jahrhundert hindurch fest und geschlossen, reich und mächtig dastand; es gelang ihm ein großes Gebiet an der Ostsee für das Deutschtum und das Christentum zu gewinnen, ein Gebiet, das später eins der Kernlande für die norddeutsche Großmacht Preußen werden sollte. Eroberung Unter Kaiser Friedrich Ii. hatte der Hochmeister Hermann von Preußen^. hon einem polnischen Herzog eingeladen, die ersten Deutschritter zum Kampfe mit den Preußen ausgesandt. Diese lagen mit ihren Gren>-nachbarn in fortwährendem Kriege; sie waren Heiden, die ihre Götter in heiligen Hainen verehrten und ihnen Bernsteinfeuer anzündeten. Nun entstanden Ordensburgen im Preußenlande. Nach etwa fünfzigjährigen Kämpfen war die Eroberung Preußens vollendet, die Urbewohner waren unterworfen und hörig gemacht. Der Sitz des Hochmeisters wurde die Blütezeit Marienburg, die heute mit ihren hohen Backsteinmauern und säulen-Ordens. getragenen Hallen wieder ausgebaut worden ist. Deutsche Städte entstanden

7. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 69

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 69 zwischen Volk und Adel in den Städten des alten Griechenlands und mit den Ständekämpfen im alten Rom zu vergleichen sind. In diesen Kämpfen floß viel Blut, und sie endeten meist damit, daß einige Zunftmeister in den Rat aufgenommen wurden. So erhielt die Stadtverfassung vielfach einen demokratischen Charakter. Das vierzehnte Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Städtewesens. Damals standen diese Republiken mächtig da, um so mächtiger, weil sie sich zu Städtebunden zusammenschlossen. Ein rheinischer ©todte* Städtebund hatte schon zur Zeit des Interregnums bestanden; von der Hanse und dem schwäbischen Bunde soll noch die Rede sein. Schließlich ist es allerdings nicht allen Städten gelungen, die selbständige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten festzuhalten. Viele von ihnen wurden von den Fürsten unterworfen und zu Landstädten gemacht; ^dstädte immerhin gab es auch ferner eine große Zahl von freien Reichs- Reichsstädte, städten. die nur dem Kaiser, keinem Landesherrn untertan waren; drei von ihnen haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck. Wersen wir noch einen Blick auf das Äußere der Stadt. Die Städtisches Städte des Mittelalters waren bei weitem kleiner als die der Neuzeit; nur wenige gab es, deren Einwohnerzahl beträchtlich mehr als 10000 Einwohner zählte, so z.b. Straßburg, Köln, Basel, Nürnberg, Erfurt. Aber dem, der sich von außen der Stadt näherte, bot sie einen stattlichen Anblick; weithin waren ihre Kirchtürme sichtbar; kräftige Mauern umschlossen sie, aus denen Mauertürme hervorsprangen, und die der Stadtgraben umgab. Durch die wohlgeschützten, oft doppelten Tore gelangte man in die Straßen. Diese waren oft krumm und eng, denn die Bürger wohnten dicht zusammengedrängt. Sie waren auch nur teilweise und oft schlecht gepflastert, dazu meist wenig reinlich; denn auch in der Stadt trieben die Leute vielfach Acker- und Viehwirtschaft, und mit der Sauberkeit war es noch schlecht bestellt. Das enge Zusammenwohnen und die mangelnbe Reinlichkeit waren auch der Grunb, weshalb in Pestzeiten der Opfer so viele waren. Die Häuser, deren viele ihren eigenen Namen hatten, wurden noch lange aus Holz gebaut und zum großen Teil mit Stroh gedeckt, und daher waren Feuersbrünste sehr gefährlich; erst allmählich gewöhnte man sich die vornehmeren Privathäuser aus Stein zu errichten. Sie waren schmal und tief gebaut, mit dem Giebel nach der Straße, wie man das in alten Städten Niederdeutschlands noch vielfach sehen kann. Am Marktplatz erhob sich das Rathaus, wo der Rat seine Sitzungen abhielt, oft ein stolzer Bau mit hohen Giebeln, schon geschmückten Erkern und ragendem Turm; unter dem Rathaus befanb sich der Ratskeller.

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 7

1909 - Leipzig : Hirt
1. Ursachen. 7 gestanden und auch die Ausrüstung'für sich und ihre Truppen bezahlt. Für diese Leistungen waren sie steuerfrei geworden. Als die christliche Religion eingeführt wurde, stand ihren Verbreitern kein Staatsschatz zur Verfügung. Aus milden Gaben waren die Kirchen, die Schulen, die Krankenhäuser, die Pfarrhäuser gebaut worden, und die Diener der Kirche bezogen ihren Lebensunterhalt ebenfalls aus deu Opferpfennigen der Gläubigen. So war auch die Geistlichkeit steuerfrei geblieben. Im Laufe der Zeit hatten sich diese Verhältnisse geändert. Die Ritter führten nicht mehr die Kriege, sondern seit Erfindung des Schießpulvers waren die Strapazen und Lasten des Krieges auf den Bürger- und Bauernstand übergegangen; das Vorrecht des Adels, die Steuerfreiheit, war aber geblieben. Auch die Kirche war im Laufe der Jahrhunderte vermögend geworden. Wenn vornehme Familien ausftarben, vermachten sie ihr Vermögen ganz oder teilweise der Kirche. So war auch hier der Grund der Steuerfreiheit fortgefallen; die Geistlichkeit zahlte als geschlossene Korporation ein don gratuit. Adel und höhere Geistlichkeit gehörten zusammen. Alle Erzbistümer, die Bistümer mit Ausnahme von fünf, die reichen Abteien waren mit den nachgeborenen Söhnen des Adels besetzt. Die Freigebigkeit früherer Könige hatte das Grundvermögen der Bistümer und Abteien in den meisten Fällen gestiftet. Dafür ernannte der König die Bischöfe und Äbte. Ludwig Xiv., in den letzten Jahrzehnten seiner Regierung, und Ludwig Xv. ließen sich die Ernennungen gut bezahlen. Diese Bischöfe und Äbte residierten vielfach nicht in ihren Sprengeln, sondern am Königlichen Hofe und in der Hauptstadt; ihre kirchlichen Funktionen wurden von Stellvertretern verrichtet; von den reichen Einkünften ging an die Landbevölkerung fast nichts zurück. Die niedere Geistlichkeit, die Pfarrer und Kapläne in den Dörfern und kleinen Städten hatten bei der Verarmung der Landbevölkerung nur geringe Einkünfte. Die Steuerfreiheit des Adels und der Geistlichkeit machte sich am drückendsten bemerkbar bei der ungleichen Verteilung des Grundbesitzes. Die beiden bevorrechteten Stände zählten zusammen etwa 270000 Personen; diesen gehörten zwei Fünftel des Grundbesitzes, ein drittes Fünftel dem Könige und den Gemeinden, die beiden übrigen Fünftel verteilten sich auf die gesamte übrige Stadt- und Landbevölkerung von mehr als 24^ Million Menschen. *) Das war ein unerträgliches Mißverhältnis. Die Mißachtung des Königtums und der Regierung. Die Franzosen waren von Natur ein königstreues Volk; aber sie wollten auch mit Hochachtung zu dem Fürsten aufblicken können, der sie regierte. Ludwig Xiv. hatte viele große Eigenschaften, und der Erfolg, der in der *) Tarne, ©.11.

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 8

1909 - Leipzig : Hirt
8 I. Die Französische Revolution. Regel das Urteil der Menschen bestimmt, heftete sich an seine Fersen. Ludwig Xv. war weder bedeutend, noch hatte er in seinen äußern Unternehmungen Erfolg. Die Niederlage bei Roßbach, die Verluste in Amerika durch den Siebenjährigen Krieg gegen England hatten das Ansehen der Regierung schwer erschüttert. Dazu herrschte am Hofe die größte Sitten-losigkeit. Nicht mit Hochachtung, sondern mit Verachtung betrachtete das Volk den Hof. Die Mißachtung des Hofes wurde gesteigert durch die Willkür, die in der Rechtspflege herrschte. Königliche Haftbefehle, Lettres de cacliet genannt, wurden von den Ministern verkauft und verschenkt. Der Inhaber setzte den Namen einer ihm mißliebigen Person darauf; diese wurde dann im Namen des Königs verhaftet. Trotz wiederholter königlicher Verordnungen, daß kein Bürger länger als 24 Stunden ohne richterliches Urteil in Haft gehalten werden dürfte, haben viele Personen, die den Machthabern oder deren Günstlingen mißliebig geworden waren, jahrelang im Kerker gesessen, ohne durch Richterspruch dazu verurteilt zu sein. Der Minister Fleury soll 40000 solcher Haftbefehle bewilligt, andre Minister Tausende davon verschenkt haben. Die Aufklärung. Unter solch unbefriedigenden Zuständen ist nicht zu verwundern, daß die Männer der Wissenschaft eine staats- und kirchenfeindliche Richtung einschlugen, und daß ihre Schriften, soweit sie vom Volke verstanden wurden, auch bei diesem Eingang fanden. Schriften, die die bestehende Ordnung in Staat und Kirche angreifen, sind zu allen Zeiten veröffentlicht worden, aber sie sind nur ins Volk gedrungen, wertn dieses durch wirklich vorhandene Mißstände dafür empfänglich war. Der die Frucht feiner Arbeit genießende Bürger ist im allgemeinen revolutionären Ideen auf staatlichem und kirchlichem Gebiete unzugänglich; Not und Hunger trotz harter Arbeit machen revolutionär. Für die Schriften der Philosophen hatte das Volk kein Verständnis. Montesquieu^ Lettres J Persanes schlugen bei den Gebildeten ein. Der Verfasser kleidet die wirklichen und auch vermeintliche Mißbräuche in Staat und Kirche in die Form von Reiseberichten angeblicher Perser. In seiner Schrift Esprit des lois tritt er für die konstitutionelle Staatsform ein, die er in England kennen gelernt habe, d. h. für eine Staatsform, bei der die Regierung durch eine Volksvertretung kontrolliert wird. Ins Volk dagegen drangen Jean Jacques Rouffeaus Schriften Le contrat social und Emile. Der Grundgedanke des Contrat social, des Staatsvertrags, ist, daß das Volk Inhaber der höchsten Gewalt sei, die es durch Vertrag den Regierenden überträgt; dieser Vertrag ist jederzeit kündbar. Jedes Privateigentum ist Anmaßung. „Der erste, der ein Stück einzäunte und sagte: das gehört mir, und der Leute sanb, die einfältig genug waren, es zu glauben, war der wahre Begrünber der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, wie viele Kriege hätten

10. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 11

1909 - Leipzig : Hirt
2. Ausbruch der Revolution. 11 Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen. Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^ Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten. Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten. Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt." Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen. Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,
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